Umweltbundesamt: Kleinwasserkraftanlagen sind meist ökologisch bedenklich
Studie hilft argumentieren.
Kleinwasswerkraftanlagen sind meist ökologisch bedenklich und unwirtschaftlich. Zu diesem Ergebnis kommt das Umweltbundesamt in einer umfassenden
Studie. Die Behörde warnt vor einem „erheblichen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz auf der einen Seite und Gewässer- und Naturschutz auf der
anderen Seite“. Die Studie kann für 7,50 Euro (15.- DM) beim Umweltbundesamt bestellt werden und ist eine wichtige Argumentationshilfe im Kampf
gegen die Gewässerverbauung.
Die Bundesregierung will zur Minderung des CO2-Ausstoßes den Anteil erneuerbarer Energieen am Primärenergieverbrauch bis 2010 verdoppeln und bis 2050 auf
mindestens 50% bringen. Wasserkraft soll deshalb verstärkt ausgebaut werden. Mehr als drei Viertel des technisch nutzbaren Potenzials liegen in Bayern und
Baden-Württemberg – in der Forellen-, Äschen- und Barbenregion. Der Studie zufolge ist das mit der heutigen Technik nutzbare Potenzial allerdings schon zu
etwa 70% erschlossen.
Das noch erschließbare Potenzial betrifft daher im wesentlichen kleine, bisher
unverbaute, naturnahe Gewässer. Dem Umweltamt zufolge können jedoch die möglichen
ökologischen Beeinträchtigungen insbesondere an den wenigen noch naturnahen
Fließgewässern dagegen erheblich sein. Eine von dem Amt erstellte
volkswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalyse zeigt die Unwirtschaftlichkeit kleiner Anlagen: Vor allem bei kleinen Wasserkraftanlagen bis 100 kW Leistung liegen die
Selbstkostenpreise in allen drei Fällen - Neubau, Reaktivierung und Modernisierung - über den Sätzen der Vergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz. Damit könne
selbst in günstiger Lage in vielen Fällen kaum wirtschaftlich Strom erzeugt werden. Fazit: „Der weiteren Erschließung des Potenzial kleiner Wasserkraftanlagen kommt
daher vor dem Hintergrund der negativen ökologischen Auswirkungen keine Priorität im Klimaschutz zu“, heißt es in der Studie.
Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und der Anforderungen der
zukünftigen EG-Wasserrahmenrichtlinie werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Generell sind aufgrund der höheren Effektivität große Wasserkraftwerke als
Sekundärnutzung an bereits ausgebauten und aufgestauten Gewässern den
Klein- und Kleinstanlagen vorzuziehen. Auf ihre Optimierung sollte das
Hauptaugenmerk beim Ausbau der Wasserkraftkapazitäten gelegt werden.
- Bei naturnahen Gewässern oder solchen, an denen eine Renaturierung geplant
ist, sollte auf die Nutzung der Wasserkraft verzichtet werden.
- Unproblematisch ist die Errichtung und Reaktivierung von kleinen
Wasserkraftanlagen an bestehenden, nicht rückbaubaren Wehranlagen,
besonders dann, wenn damit gleichzeitig ökologische Verbesserungen (z.B.
Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit) erreicht werden.
- Bei Wiederinbetriebnahme von Altanlagen und bei Erneuerung von
Wasserrechten sollten Belange des Gewässerschutzes stärker berücksichtigt und
Auflagen erteilt werden (z.B. funktionsfähige Fischaufstiegshilfen, baulich
garantierter, dynamischer Mindestwasserabfluß, kein Schwellbetrieb).
- Bei Neuanlagen ist ein Aufstau des Gewässers zur Wasserableitung zu
vermeiden. Es sollten Konstruktionen gewählt werden, die den genutzten Teil des
Wassers so ableiten, dass die Durchgängigkeit des Gewässers und der
Fließgewässercharakter erhalten bleibt (z.B. Seitenentnahme mit Leitwerk im
Gewässer). Auflagen zum Mindestwasserabfluß und zu Maßnahmen zur
Vermeidung fischereilicher Schäden durch die Turbinen sind zu erteilen,
Schwellbetrieb ist zu untersagen.
- Zu empfehlen ist eine Positivkartierung aller potentiellen Standorte, an denen
unter Berücksichtigung der Umweltbelange Kleinwasserkraftanlagen mit einer
Leistung bis 1000 kW wirtschaftlich betrieben werden können, wie dies z.B. in
Baden-Württemberg bereits erfolgt ist.
Die Veröffentlichung "Wasserkraft als erneuerbare Energiequelle" ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 1/2001 erschienen. Sie umfasst 90 Seiten,
kostet 15,- DM und kann gegen Zusendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte
unbedingt die TEXTE-Nummer und den Namen des Bestellers angeben.
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